Jagdbüro Ninaus       jagden.at 

Geschäftsbedingungen

und allgemeine Informationen

Wir befassen uns ausschließlich mit Jagdmöglichkeiten aus eigenen und Vertragsrevieren, sowie Dienstleistungen "Rund um die Jagd". Sie die nachfolgenden Informationen befolgen, steht einer erfolgreichen Jagd nichts mehr im Wege.

  1. Der Jäger hat die jeweiligen Jagdvorschriften genau zu beachten. Im Falle der Nichtbeachtung der Jagdvorschriften, insbesondere was die Sicherheit auf der Jagd betrifft, ist der Veranstalter berechtigt, den Jäger von der Jagd auszuschließen oder gar, in drastischen Fällen, die Jagd abzubrechen. Dem Jäger steht kein Regressangspruch zu.

  2. Nach Beendigung der Jagd und erfolgter Bewertung der Trophäen wird das "Jagdprotokoll" ausgestellt, dass Anzahl, Art und Qualität der Jagdleistungen bestätigt. Im Protokoll müssen auch allenfalls Beanstandungen vermerkt werden. Das bei dieser Bewertung ermittelte Gewicht, bei Punktebewertung die Punkte, bei Längenbewertung die Länge, gilt als Grundlage zur Berechnung der Abschussgebühr, welche dem Jäger nachträglich kein Recht zur Beanstandung einräumt. Auf Wunsch werden Trophäen von uns importiert. Gebühr für Anschweißen, 50 % vom Abschusspreis. Im Fundfalle wird die Abschussgebühr ausschließlich nach der Trophäenstärke verrechnet. (nach Preisliste)

  3. Die Zahlungsvereinbarung muss eingehalten werden. Vorauszahlungen sind laut Vereinbarung im Voraus zu leisten. Ein allenfalls zustehendes Guthaben wird innerhalb von 14 Tagen rückerstattet. Die Abrechnung erfolgt meist im Nachhinein über unser Büro. Der Restbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung an uns zu bezahlen. Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Ausfolgung der Trophäen erfolgt ausnahmslos nach vorheriger Bezahlung, das heißt nach Bankeingang. Mängelansprüche müssen im Revier und zusätzlich nach Rückkehr innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen. Ausgestellte Endabrechnungen sowie Mängel können innerhalb eines Monats nach Ausstellung beanstandet werden, ansonsten Verjährung.

  4. Reiserücktritt durch den Kunden

    Haben Sie eine Jagd gebucht, so sollten Sie keineswegs grundlos vom Vertrag zurücktreten. Ein Reiserücktritt ist jederzeit möglich und sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Erklärung bei uns.

    Bei einer Stornierung werden grundsätzlich folgende Beträge in Rechnung gestellt:

    • Buchungsgebühr

    • Stornierung bis 61 Tage vor Jagdantritt: 30% der gesamten Jagdkosten

    • Stornierung 60 – 31 Tage vor Reiseantritt: 50% der gesamten Jagdkosten

    • Stornierung kürzer als 31 Tage vor Reiseantritt: 100% der gesamten Jagdkosten.

    Gründe für diese Stornierungsbestimmungen sind:

    Permits, die auf den Namen des Reisenden ausgestellt werden und nicht übertragen werden können.
    Zudem erleidet der Jagdanbieter vor Ort durch eine Stornierung einen erheblichen finanziellen Verlust, der nicht kompensiert werden kann. Vor allem auch, da kurzfristig kaum Ersatzjäger gefunden werden können.
    Müssen Sie von einer Reise zurücktreten, steht es Ihnen frei, einen gleichwertigen Ersatzkunden (gleiche Reisezeit, gleiches Jagdprogramm ) zu benennen.
    In diesem Fall werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise muss der volle Reisepreis bezahlt werden.
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung bzw. Reisestornoversicherung. Für alle Schäden, die im Zuge der Reise vom Reisenden/Jagdgast selbst vor Ort oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, übernimmt Jagdbüro Ninaus keine Haftung.
    Nach erfolgreicher Jagd und auf Wunsch einer eventuell vorzeitigen Heimreise, sind die Zusatzkosten vor Ort zu bezahlen

  5. Haftungen

    1. Das Jagdbüro Ninaus haftet nicht für infolge höherer Gewalt entstandenen Schäden, Verlust von Gepäcken, Jagdwaffen, Optik, Munition, Kostbarkeiten oder Währungen, Unglücksfälle, sowie jegliche Zwischenfälle, die aus von uns unabhängigen Gründen vorkommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie, vor Besteigen der Hochsitze darauf zu achten, dass diese keine Beschädigungen bedingt durch Witterungseinflüsse oder sonstige aufweisen bzw. Ihrem Körpergewicht standhalten können. Die Benutzung von Reviereinrichtungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

    2. Jegliche Absprachen oder Vereinbarungen bezüglich der Jagd, die zwischen den Jägern oder Drittpersonen ohne uns getroffen werden, sind für unser Büro nicht bindend.

    3. Die Jagdkarten werden von uns besorgt. Die Kosten betragen € 150,--
      Im Nachhinein werden in Rechnung gestellt: Trophäenbewertung Hirsch, Damhirsch, Rehbock, Keiler. Verpackung und Versand, ev. Zustellkosten.

    4. Die Trophäen werden meist von uns nach Österreich importiert. An Kosten werden verrechnet: Hirsche, Mufflon, Damhirsch € 50,-- alle anderen Trophäen € 20,--

    5. Das Büro Ninaus behält sich das Recht vor, das Programm, das Jagdrevier und das Quartier im Rahmen der gleichen Kategorie zu ändern.

  6. Das Besitzen einer Jagdkarte ist obligatorisch, somit haben Sie das Grundwissen auch bei der Jagd im EU-Ausland.
    Achtung: Bei allen Jagden werden € 100,-- an Bearbeitungsgebühren verrechnet. Alle unsere Reviere weisen einen guten bis sehr guten Wildbestand für erfolgreiche Jagden auf. Jedoch kann ein 100% iger Jagderfolg nicht garantiert werden.

  7. Wurde die Mindestjägeranzahl bei Gruppenreisen von "Jagdbüro Ninaus" nicht erreicht, kann die Jagd ohne Stornokosten storniert werden.

  8. Veröffentlichung dieses Kataloges und unserer Homepage auch auszugsweise ohne unsere Zustimmung ist verboten! "Jagdbüro Ninaus" wird bei Verstoß strafrechtlich vorgehen!

Gerichtsstand Graz

Siehe auch: Impressum

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