Jagdreisen Ninaus Gmbh        jagden.at 

Geschäftsbedingungen

und allgemeine Informationen

Wir sind ein Reiseunternehmen, befassen uns ausschließlich mit Jagd- und Angelreisen, wir vermitteln Jagdgelegenheiten. Die vermittelten Reviere sind uns bekannt. Wenn Sie die nachfolgenden Informationen befolgen, steht einer erfolgreichen Jagd- oder Angelreise nichts mehr im Wege.

  1. Der Jäger hat die jeweiligen Jagdvorschriften genau zu beachten. Im Falle der Nichtbeachtung der Jagdvorschriften, insbesondere was die Sicherheit auf der Jagd betrifft, ist der Veranstalter berechtigt, den Jäger von der Jagd auszuschließen oder gar, in drastischen Fällen, die Jagd abzubrechen. Dem Jäger steht kein Regressanspruch zu.

  2. Nach Beendigung der Jagd und erfolgter Bewertung der Trophäen wird das "Jagdprotokoll" ausgestellt, das Anzahl, Art und Qualität der Jagdleistungen bestätigt. Im Protokoll müssen auch allenfalls Beanstandungen vermerkt werden. Das bei dieser Bewertung ermittelte Gewicht, bei Punktebewertung die Punkte, bei Längenbewertung die Länge, gilt als Grundlage zur Berechnung der Abschussgebühr, welche dem Jäger nachträglich kein Recht zur Beanstandung einräumt. Aus einigen Ländern und auf Wunsch werden Trophäen von uns importiert und verzollt. Gebühr für Anschweißen, 50% vom Abschusspreis, wird nur dann erhoben, wenn das gesuchte Wild nicht gefunden wird (in Russland und Afrika 100%). Im Fundfalle wird die Abschussgebühr ausschließlich nach der Trophäenstärke berechnet.
    Für die Nachsendung der Trophäen wird die Verpackung der Trophäe samt Versandkosten verrechnet.

  3. Die Zahlungsvereinbarung muß eingehalten werden. Vorauszahlungen sind laut Vereinbarung im voraus zu leisten. Ein allenfalls zustehendes Guthaben wird innerhalb von 14 Tagen rückerstattet. Die Abrechnung erfolgt meist im Nachhinein über unser Büro. Der Restbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung an uns zu bezahlen. Auf Grund der hohen Zinssätze im Ausland müssen wir 0,05% Verzugszinsen täglich in Rechnung stellen. Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Ausfolgung der Trophäen erfolgt ausnahmslos nach vorheriger Bezahlung, das heißt nach Bankeingang.
    Mängelansprüche müssen im Revier und zusätzlich nach Rückkehr innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen. Ausgestellte Endabrechnungen sowie Mängel können innerhalb eines Monats nach Ausstellung beanstandet werden, ansonsten Verjährung.

  4. Reiserücktritt durch den Kunden.
    Haben Sie eine Reise gebucht, so sollten Sie keineswegs grundlos vom Reisevertrag zurücktreten. Ein Reiserücktritt ist jederzeit möglich und sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Erklärung bei uns. Bei einem Reiserücktritt werden grundsätzlich folgende Beträge in Rechnung gestellt:
    • Buchungsgebühr
    • Kosten für bereits beantragte Visa und Waffeneinfuhrerlaubnisse
    • Kosten für Absage von Flügen, Fähren, Leihwagen, Hotelkosten etc.
    • Reiserücktritt vor 60 Tage vor Reiseantritt: 30% der Jagdkosten
    • Reiserücktritt 60-21 Tage vor Reiseantritt: 50% der Jagdkosten
    • Reiserücktritt ab 20 Tage vor Reiseantritt: 100% der Jagdkosten + Reisekosten
    Müssen Sie von einer Reise zurücktreten, steht es Ihnen frei, einen gleichwertigen Ersatzkunden (gleiche Reisezeit, gleiches Jagdprogramm) zu benennen. In diesem Fall werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise muß der volle Reisepreis bezahlt werden. Es ist von Vorteil, Versicherungen aus unserem Programm abzuschließen.

  5. Haftungen
    1. Das Büro Ninaus haftet nicht für infolge höherer Gewalt entstandene Schäden, für Verspätungen der Beförderungsmittel, verspätete Ausfolgung von Reisegepäck oder Waffen, Änderungen der Fahrpläne, Verlust von Gepäcken, Jagdwaffen, Optik, Munition, Kostbarkeiten oder Währungen, Unglücksfälle, sowie jegliche Zwischenfälle, die aus von uns unabhängigen Gründen vorkommen, wie z.B. verspätete Ausfolgung von Reisegepäck und Jagdwaffen.
      Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie, vor Besteigen der Hochsitze darauf zu achten, dass diese keine Beschädigungen bedingt durch Witterungseinflüsse oder sonstiges aufweisen bzw. Ihrem Körpergewicht standhalten können. Die Benutzung von Reviereinrichtungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
    2. Das Büro Ninaus behält sich das Recht vor, das Programm, Jagdrevier und das Quartier im Rahmen der gleichen Kategorie zu ändern.
    3. Jegliche Absprachen oder Vereinbarungen bezüglich der Jagd, die zwischen den ausländischen Jägern oder Drittpersonen ohne uns getroffen werden, sind für unser Büro nicht bindend.
    4. Die Jagdkarten werden von uns besorgt. Die Kosten betragen
      für alle Länder € 70,-
      Veterinärszeugnis (Cites für Bär oder Wolf usw.): die Kosten werden von den jeweiligen Ländern festgelegt
      Trophäenbewertung Hirsche € 25,-
      Trophäenbewertung Rehböcke und Keiler € 15,-
    5. Achtung: bei Wechselkurs- oder Flugpreisänderungen kann sich der Preis geringfügig verändern.
    6. Die Trophäen aus Europa werden meist von uns nach Österreich importiert. An Kosten werden verrechnet: Hirsche € 30,-, alle anderen Trophäen € 8,-, Tierarztgebühr derzeit € 65,-
      Sollten Sie die Trophäen selbst mitnehmen, werden von uns keine Kosten verrechnet. In diesem Fall müssen Sie die Trophäenkosten im Revier bezahlen.
    7. Bei Reisen nach Russland, Kirgisien, Rumänien, Serbien u.a. Ländern muss eine Krankenversicherung (Reisesicherheitspaket) abgeschlossen werden oder deren Bestand nachgewiesen werden.
  6. Das Besitzen einer Jagdkarte ist obligatorisch, somit haben Sie das Grundwissen auch bei der Jagd im Ausland. Über außergewöhnliche Vorschriften und Bräuche werden Sie im Jagdland oder von uns informiert. Sollte trotz allem eine Jagd misslingen, werden Sie zur Ersatzjagd eingeladen. Dieses Angebot gilt nicht bei Verschulden des Jagdkunden. Achtung: Bei allen Jagden werden € 90,- an Beratungsgebühren verrechnet.
    Wir haben beste Kontakte und können Ihnen einzigartige Reviere anbieten. Alle unsere Reviere weisen einen guten bis sehr guten Wildbestand für erfolgreiche Jagden auf. Jedoch kann ein 100%iger Jagderfolg nicht garantiert werden.
    Eine Jagdreise ist mit einer herkömmlichen Urlaubsreise nicht vergleichbar. Wir sind kein Reisebüro. Wir sind Veranstalter von Jagd- und Angelreisen.
    Jagdreisen sind Reisen mit besonderen Risken, die auch Expeditionscharakter haben können. Dieser kleine Katalog beinhaltet nur einige Jagdangebote aus unseren vielfältigen Programmen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Jagdreise planen.
  7. Waffentransportgebühren – Munitionstransport: Die Fluglinien verlangen für den Waffentransport unterschiedliche Gebühren, die € 30,– bis € 70,– betragen können. Diese Kosten sind vor Ort zu bezahlen, oder wenn möglich stellen auch wir sie gesondert in Rechnung. Die Munition muss extra in einem Paket gegeben werden. Es empfiehlt sich, bei Gruppenreisen die gesamte Munition in einem Paket zu geben. Das maximale Gewicht von 5 kg darf dabei nicht überschritten werden.
  8. Wurde die Mindestjägeranzahl bei Gruppenreisen von „Jagdreisen Ninaus“ nicht erreicht, kann die Jagd ohne Stornokosten storniert werden.
  9. Veröffentlichung der Angebote auf der Internetseite von "Jagdreisen Ninaus" oder auch auszugsweise ohne unsere Zustimmung ist verboten.
  10. Abänderungen von Preisen sind möglich, diese müssen dem Kunden am Auftrag bekanntgegeben werden. Eine kurzfristige Änderung ist nicht möglich.
  11. Wenn Trophäen von Museumswert im Revier bleiben werden keine Abschusskosten verrechnet.

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